Fachhochschulreife

Wer die Schule schon nach der Klasse 12 oder während der Klasse 13 verlässt und anschließend ein einjähriges betriebliches Praktikum oder eine Berufsausbildung absolviert, erhält unter bestimmten Voraussetzungen das Zeugnis der Fachhochschulreife. Dies berechtigt zum Studium an einer Fachhochschule.

Weitere Wege zur Fachhochschulreife (Quelle Hessisches Kultusministerium, abgerufen am 24.06.21)

Die Fachhochschulreife wird nachgewiesen durch:

  • das Abschlusszeugnis/Zeugnis der Fachhochschulreife einer Fachoberschule entsprechend der Rahmenvereinbarung über die Fachoberschule (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 16. Dezember 2004 in der Fassung vom 1. Oktober 2010);
  • das Zeugnis über den Erwerb der Fachhochschulreife in der gymnasialen Oberstufe, in einem beruflichen Gymnasium, einem Hessenkolleg oder Abendgymnasium des Landes Hessen nach Paragraph 48 der Oberstufen- und Abiturverordnung (OAVO) vom 20. Juli 2009, zuletzt geändert am 1. Juni 2010 (auf der Internetseite des Hessischen Kultusministeriums unter "Schulrecht" einzusehen);
  • Versetzung in das zweite Ausbildungsjahr des zweijährigen Sonderlehrgangs zum Erwerb der allgemeinen Hochschulzugangsberechtigung an der Hessischen Fördereinrichtung für junge Zugewanderte in Hasselroth und Nachweis einer ausreichenden beruflichen Tätigkeit;
  • das Abschlusszeugnis einer hessischen öffentlichen oder staatlich anerkannten privaten Fachschule für Wirtschaft, Fachschule für Sozialpädagogik, Fachschule für Hauswirtschaft oder Fachschule für Technik mit Zusatzunterricht und Zusatzprüfung;
  • das Zeugnis der Fachhochschulreife nach Abschlussprüfung der Fachhochschulreifelehrgänge Technik, Wirtschaft oder Sozialpädagogik an Bundeswehrfachschulen;
  • das Abschlusszeugnis des Aufbaulehrgangs "Verwaltung" der Bundeswehrfachschulen;das Zeugnis der Fachhochschulreife nach Abschlussprüfung des Lehrganges zum Erwerb der Fachhochschulreife an den Grenzschutzfachschulen;
  • das Zeugnis der Fachhochschulreife entsprechend der Vereinbarung von einheitlichen Voraussetzungen für den Erwerb der Fachhochschulreife über besondere Bildungswege (Beschluss der Kultusministerkonferenz [KMK] vom 18.09.1981 in der Fassung vom 14.07.1995), die bis zum 31. Juli 2001 beziehungsweise im Land Berlin bis zum 1. August 2005 ausgestellt worden sind;
  • das Zeugnis der Fachhochschulreife nach der Vereinbarung über den Erwerb einer Fachhochschulreife in beruflichen Bildungsgängen (Beschluss der KMK vom 5. Juni 1998 in der Fassung vom 9. März 2001). Diese Zeugnisse enthalten einen entsprechenden Vermerk des ausstellenden Bundeslandes;das Zeugnis der Fachhochschulreife entsprechend der Ordnung für den Erwerb der Fachhochschulreife an deutschen schulischen Einrichtungen im Ausland (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 1. Februar 2002 in der Fassung vom 16. Dezember 2010). Diese Zeugnisse enthalten einen entsprechenden Vermerk der zeugnisausstellenden Schule;
  • das Abschlusszeugnis der zweijährigen Berufsfachschule, die auf einem mittleren Abschluss aufbaut (Assistenten), in Verbindung mit den Nachweisen über die bestandene Zusatzprüfung zur Erlangung der Fachhochschulreife und über ein mindestens sechsmonatiges einschlägiges Berufspraktikum;
  • Abschlusszeugnis der Berufsschule mit einem Notendurchschnitt von mindestens 3,0, Zusatzunterricht im sprachlichen, mathematisch-naturwissenschaftlichen und gesellschaftswissenschaftlichen Bereich, Nachweis der bestandenen Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf von mindestens zweijähriger Ausbildungsdauer, Abschluss der schriftlichen Zusatzprüfungen in Deutsch / Kommunikation, im fremdsprachlichen sowie mathematisch- naturwissenschaftlich-technischen Bereich mit jeweils mindestens ausreichender Leistung. In Darmstadt bietet dieses Angebot die Friedrich-List-Schule an: fls-da.de/zusatzangebote/

Bei einem hessischen Zeugnis mit Vermerk über den Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife erteilt die Schule, an der der schulische Teil der Fachhochschulreife erworben wurde, bei Nachweis einer ausreichenden beruflichen Tätigkeit das Zeugnis der Fachhochschulreife.

Bewerberinnen und Bewerber, die eine auf ein anderes Land der Bundesrepublik Deutschland beschränkte Fachhochschulreife oder den schulischen Teil der Fachhochschulreife nach der Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II (Beschluss der KMK vom 7. Juli 1972 in der Fassung vom 1. Oktober 2010) in anderen Bundesländern der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und an einer hessischen Hochschule studieren wollen, müssen beim Staatlichen Schulamt für den Landkreis Darmstadt-Dieburg und die Stadt Darmstadt, Rheinstraße 95, 64295 Darmstadt, eine Bescheinigung über die eventuelle Gleichstellung mit der hessischen Fachhochschulreife beantragen.

Hinweise des Hessischen Kultusministeriums zu den Praktikumsregelungen

Fachhochschulreife - Berechnungsschema

Niveaustufen Referenzrahmen - moderne Fremdsprachen - Abschlusszeugnisse/ Abgangszeugnisse - gymnasiale Oberstufe