Mittlere Reife am Ende von E1/E2

"Schülerinnen und Schüler des verkürzten gymnasialen Bildungsgangs (G8) können am Ende der Einführungsphase eine Gleichstellung mit dem mittleren Abschluss erlangen,

  • wenn sie zur Qualifikationsphase (zweites und drittes Jahr der gymnasialen Oberstufe) zugelassen werden,
  • wenn sie nicht zur Qualifikationsphase zugelassen werden, aber die Erteilung des mittleren Abschlusses unter Anwendung der Versetzungsbestimmungen der Realschule möglich gewesen wäre.

Die Klassenkonferenz ist auf jeden Fall gehalten, am Ende der Einführungsphase eine Aussage zum mittleren Abschluss zu machen."

Hinweise auf der Seite des Hessischen Kultusministeriums (HKM, Bitte anklicken)!

(Seite aufgerufen am 10.10.2014)