Anmeldung zur Abiturprüfung 2016

Durchführungsbestimmungen Landesabitur 2016

Notenschutz in den schriftlichen Abiturprüfungen

Aus gegebenem Anlass möchten wir alle LRS-Schülerinnen und Schüler auf folgenden Sachverhalt aufmerksam machen:

§ 7, Absatz 6 der Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses sagt:

"Bei Abschlussprüfungen entscheidet die Prüfungskommission nach Kenntnisnahme des jeweiligen individuellen Förderplans, ob ein Nachteilsausgleich zu gewähren ist oder ob von den allgemeinen Grundsätzen der Leistungsfeststellung abgewichen wird. § 31 Abs. 2 OAVO bleibt unberührt. ... Ein Abweichen von den Grundsätzen der Leistungsbewertung ist bei Abschlussprüfungen ausgeschlossen."

Das bedeutet, dass in den schriftlichen Abiturprüfungen kein Notenschutz gewährt werden kann!

Hinweise zur Vorbereitung auf die schriftlichen Abiturprüfungen im Landesabitur 2016

Allgemeinbildende Fächer - Hinweise zur Vorbereitung

Leselisten für die Fächer Deutsch, Englisch, Spanisch, Französisch

Bewertung durch Prüfer/in und Korreferent/in der schriftlichen Arbeiten