Notenschutz in den schriftlichen Abiturprüfungen
Aus gegebenem Anlass möchten wir alle LRS-Schülerinnen und Schüler auf folgenden Sachverhalt aufmerksam machen:
§ 7, Absatz 6 der Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses sagt:
"Bei Abschlussprüfungen entscheidet die Prüfungskommission nach Kenntnisnahme des jeweiligen individuellen Förderplans, ob ein Nachteilsausgleich zu gewähren ist oder ob von den allgemeinen Grundsätzen der Leistungsfeststellung abgewichen wird. § 31 Abs. 2 OAVO bleibt unberührt. ... Ein Abweichen von den Grundsätzen der Leistungsbewertung ist bei Abschlussprüfungen ausgeschlossen."
Das bedeutet, dass in den schriftlichen Abiturprüfungen kein Notenschutz gewährt werden kann!
Durchführungsbestimmungen - Landesabitur 2015
Landesabitur 2015 - Hinweise zur Vorbereitung auf das schriftliche Abitur
- LA15-Abiturerlass-i.d.F.vom20.6.2014.pdfHinweise zur Vorbereitung auf die schriftlichen Abiturprüfungen im Landesabitur 2015 (Abiturerlass)
- LA15-Abiturerlass-Änderungserlass.pdf
- LA15-Hinweise zur Vorbereitung auf die schriftlichen Abiturprüfungen BG-Änderungserlass.pdf
- LA15-Hinweise zur Vorbereitung auf die schriftlichen Abiturprüfungen BG Textfassung mit Änderung.pdf
Landesabitur 2015 - Berufliches Gymnasium: fachrichtungs-/schwerpunktbezogene Fächer
- LA15-Hinweise zur Vorbereitung auf die schriftlichen Abiturprüfungen BG-Änderungserlass 01.pdfVorbereitung auf die schriftlichen Prüfungen im Landesabiturs 2015 im beruflichen Gymnasium (fachrichtungs-/schwerpunktbezogene Fächer)
- LA15-Hinweise zur Vorbereitung auf die schriftlichen Abiturprüfungen BG Textfassung mit Änderung 01.pdf