Die mündliche Abiturprüfung und das fünfte Prüfungsfach

Die vierte Abiturprüfung ist eine mündliche Prüfung. Die fünfte Abiturprüfung ist entweder eine mündliche Prüfung oder eine Präsentationsprüfung oder eine besondere Lernleistung. Vor Ihrer Entscheidung für eine bestimmte Prüfungsform im fünften Prüfungsfach sollten Sie sich von Ihrer Lehrkraft beraten lassen.

In einer mündlichen Prüfung ist der Prüfungsinhalt der Unterrichtsstoff bis zum Ende der Qualifikationsphase, für die Präsentation bis zur Aushändigung der Aufgabe. Die einzelnen mündlichen Prüfungen sowie das Kolloquium zur besonderen Lernleistung dauern pro Prüfungsteilnehmerin oder Prüfungsteilnehmer in der Regel 20 Minuten, die Präsentation in der Regel 30 Minuten. Die mündlichen Abiturprüfungen finden nach den schriftlichen Abiturprüfungen und Bekanntgabe der schriftlichen Prüfungsergebnisse statt (in der Regel Ende Mai/Anfang Juni).

Die Aufgaben für mündliche Prüfungen werden von einer Lehrkraft gestellt, von der Sie in der Qualifikationsphase unterrichtet wurden und beziehen sich auf die Inhalte der Kerncurricula. Eine Aufgabe muss sich auf Themenfelder aus mindestens zwei Halbjahren der Qualifikationsphase   beziehen. Die mündliche Prüfung ist in der Regel eine Einzelprüfung. Für die Vorbereitungszeit werden mindestens 20 Minuten, in der Regel nicht mehr als 30 Minuten angesetzt.

Zusätzliche mündliche Prüfung

Sollten Sie das Ergebnis in einem der schriftlichen Prüfungsfächer oder die Durchschnittsnote auf dem Abiturzeugnis verbessern wollen, so können Sie sich freiwillig einer mündlichen Prüfung im ersten bis dritten Prüfungsfach unterziehen. Bitte bedenken Sie bei Ihrer Entscheidung, dass Sie von dieser Prüfung nach erfolgter Anmeldung nicht zurücktreten können, so dass das Prüfungsergebnis in jedem Fall in die Abiturnote eingeht. Eine Verschlechterung ist also nicht ausgeschlossen.

Eine zusätzliche mündliche Prüfung kann gegebenenfalls auch verpflichtend vom Prüfungsausschuss festgelegt werden (z.B. wenn die Ergebnisse der schriftlichen Prüfung nicht ausreichen, um zur mündlichen Abiturprüfung zugelassen zu werden).

Bildung des Prüfungsergebnisses bei schriftlicher und mündlicher Prüfung in vierfacher Wertung